Das Amt Gifhorn gehört als Teil des Fürstentums Lüneburg zu den frühesten Regionen in Deutschland, in der die Reformation durchgeführt wird (1529).
Das Amt Gifhorn gehört als Teil des Fürstentums Lüneburg zu den frühesten Regionen in Deutschland, in der die Reformation durchgeführt wird (1529).
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts regiert in diesem Fürstentum Herzog Heinrich der Mittlere (1468-1532).
Residenzstadt ist Celle. Heinrich ist verheiratet mit Margarethe von Sachsen (1469–1528), einer Schwester von Kurfürst Friedrich dem Weisen (reg. 1486-1525). Die drei Söhne aus dieser Ehe, Otto (1495-1549), Ernst (1497-1546) und Franz (1508-1549), erhalten ihre Ausbildung teilweise am sächsischen Hof und besuchen die Universität in Wittenberg. Sie hören dort auch Martin Luther. Es überrascht daher nicht, dass alle drei die Durchführung der Reformation gefördert und forciert haben.
Die Reformationszeit beginnt für Gifhorn mit der wohl größten Katastrophe seiner Stadtgeschichte. Während einer kriegerischen Auseinandersetzung wird der Ort am 20. Juni 1519 ausgeplündert und niedergebrannt.
Dieser Krieg ist als »Hildesheimer Stiftsfehde« in die Annalen eingegangen. Dabei geht es im Kern um eine Auseinandersetzung zwischen dem Hildesheimer Bischof Johannes IV. aus dem Hause Sachsen-Lauenburg (reg. 1503-1547) und dem Hildesheimer Stiftsadel. Streitpunkt ist die Herrschaft über Ländereien und damit auch über deren Einnahmen. Da diese Ländereien teilweise auch im Herrschaftsbereich der umliegenden welfischen Fürstentümer liegen, werden auch die Herzöge in die Streitereien mit hineingezogen. Außerdem kommt noch hinzu, dass Herzog Heinrich der Mittlere seinen dritten Sohn Franz als Nachfolger für den Hildesheimer Bischofsstuhl vorgesehen hat. Während er sich mit Bischof Johannes schnell einig wird, gibt es Widerstand vom Stiftsadel und besonders vom sehr streitbaren Wolfenbütteler Herzog Heinrich dem Jüngeren (reg. 1514-1568).
Es folgen kleinere Scharmützel von beiden Seiten. Doch 1519 eskaliert der Konflikt. Durch den Tod von Kaiser Maximilian, der seine Nachfolge nicht geregelt bekommen hat, entsteht im Reich eine Art Machtvakuum, das die Konfliktparteien ausnutzen. Es entwickelt sich ein blutiger Krieg. Auf der einen Seite stehen Herzog Heinrich der Mittlere und Bischof Johannes. Auf der anderen Seite steht Herzog Heinrich der Jüngere, dem sich noch sein Bruder Bischof Franz von Minden (reg. 1508-1529), sein Onkel Herzog Erich von Calenberg-Göttingen (1470-1540) und Teile des Stiftsadels angeschlossen haben. So stehen sich also nicht nur Welfenherzöge feindlich gegenüber sondern auch Bischöfe.
Beide Heere fallen zunächst in das Gebiet des Gegners ein, um dort zu plündern und zu brandschatzen. Diese Taktik wird auch Gifhorn zum Verhängnis. Während die Bevölkerung und auch die Burgbesatzung in die Wälder flieht, können die Angreifer ungestört ihr Zerstörungswerk vollbringen.
Letztlich treffen die beiden Heere dann doch noch direkt aufeinander. In der Schlacht bei Soltau am 28. Juni 1519 siegt der Celler Heinrich mit seinen Verbündeten. Doch politisch verliert er den Krieg. Denn am gleichen Tag wählen die Kurfürsten in Frankfurt den Habsburger Karl zum neuen deutschen König bzw. Kaiser. Heinrich hat indessen auf den Gegenkandidaten, König Franz von Frankreich, gesetzt. Das wird ihm jetzt zum Verhängnis. Der neue Kaiser Karl V. droht mit der Reichsacht. Daraufhin verzichtet Heinrich 1520 auf sein Amt und geht nach Paris ins Exil.
Seine Gattin Margarethe kehrt zusammen mit Sohn Franz und der jüngsten Tochter in ihre sächsische Heimat zurück. Die Regierung in Celle übernehmen die Söhne Otto und Ernst. Federführend ist Herzog Ernst, während sich Otto nach einigen Jahren auf ein Mini-Herzogtum in Harburg zurückzieht. Die Mitwirkung an der Stiftsfehde wird beendet, während die anderen Teilnehmer noch einige Jahre weiter kämpfen.
Eine der ersten Handlungen von Herzog Ernst ist die Einlösung des verpfändeten Amtes Gifhorn. Damit ist Gifhorn schuldenfrei und untersteht direkt dem Herzog, darunter auch die zerstörte Pfarrkirche St. Nicolai.
Während die Gifhorner Bürger noch mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser beschäftigt sind, kommt es im Reich durch die Schriften Martin Luthers zu religiösen und sozialen Aufbrüchen. Die Missstände durch die Renaissance-Päpste prägen letztlich die Kirche. Dazu gehören negative Auswirkungen des Zölibats, eine Bevorzugung der Mächtigen und Reichen und die Kommerzialisierung der Frömmigkeit. So wird die Reformation zu einer Volksbewegung.
Eine erste entscheidende Weichenstellung bringt der Reichstag von Worms 1521. Im Januar hat Papst Leo X. den Kirchenbann über Martin Luther ausgesprochen. Nach deutschem Reichsrecht muss dem Bann die Reichsacht unmittelbar folgen. Doch Luther erhält auf dem Reichstag noch eine weitere Gelegenheit zum Widerruf. Luther lehnt den Widerruf ab, es sei denn, er werde durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder helle, klare Gründe überführt. Daraufhin erklärt Kaiser Karl V. am 26. Mai die Reichsacht über Luther und alle seine Anhänger (Wormser Edikt). Doch kann sich der Kaiser nicht gegen die Macht der Reichsfürsten durchsetzen. So wird die Reichsacht im Kurfürstentum Sachsen nicht in Kraft gesetzt. Martin Luther kehrt nach einem zehnmonatigen Aufenthalt auf der Wartburg nach Wittenberg zurück. Er nimmt seine Vorlesungstätigkeit an der Universität wie auch seine publizistische Tätigkeit wieder auf.
Am 24. Juli 1521 wird die bereits 1519 angekündigte Reichsacht über Herzog Heinrich den Mittleren und sein Land ausgesprochen (ebenso über Bischof Johannes). Doch kommt es auf Vermittlung des sächsischen Kurfürsten Friedrich zu keinen kriegerischen Handlungen gegen das Fürstentum Lüneburg. Offiziell aufgehoben wird die Reichsacht erst Ende 1526. Die prekäre Lage zwingt Herzog Ernst zu einer sehr vorsichtigen Regierungsführung.
So werden die Städte zu Vorreitern bei der Durchführung von reformatorischen Änderungen.
In Braunschweig hält der Benediktinermönch Gottschalk Kruse (um 1499-1540) bereits 1521 evangelische Vorlesungen über biblische Texte. Kruse hat in Erfurt und Wittenberg studiert und 1521 in Wittenberg promoviert. Auseinandersetzungen mit dem Braunschweiger Stadtrat und besonders mit Herzog Heinrich dem Jüngeren führen schließlich dazu, dass Kruse die Stadt verlassen muss. Er geht 1524 nach Celle.
Von Kruse angesteckt ist wohl Johann Schnieten (†1577), der von 1524 bis 1529 als Pastor in Adenbüttel amtiert. Er predigt dort im evangelischen Sinne und teilt auch das Abendmahl in beiderlei Gestalt (Brot und Wein) aus. Dies sind die ersten evangelischen Gottesdienste im Amt Gifhorn. Auch aus Braunschweig kommen Bürger, um seine Predigten zu hören.
In der Residenzstadt Celle machen sich erste Anzeichen von evangelischem Einfluss seit 1524 bemerkbar. Initiatoren sind einmal Wolf Cyclop, von 1518 bis 1524 Leibarzt der Herzöge, und Gottschalk Kruse, der hier 1524 eine Pfarrstelle übernimmt. Hinzu kommen ein Jahr später noch Heinrich Bock (†1532) als fürstlicher Hofprediger sowie Matthias Milau, Johann Matthäi und Martin Ondermarck als Diakone. Bock und Ondermarck haben in Wittenberg studiert und werden von Martin Luther dem Herzog Ernst empfohlen. Mit diesen Predigern wird Celle als eine der ersten Städte in Deutschland lutherisch.
Herzog Ernst duldet diese Entwicklungen zunächst, dann aber unterstützt er sie seit 1526 aktiv und bekennt sich zur Reformation. Spätere Historiker haben ihm deswegen den Beinamen »Der Bekenner« gegeben.
Zusammen mit seinen Brüdern Otto und Franz unterzeichnet er das Gotha-Torgauer Bündnis, das die führenden evangelischen Fürsten Johann von Sachsen (1468-1532) und Philipp von Hessen (1504-1567) als Defensivbündnis zur Verteidigung gegen Angriffe aus Gründen der Religion geschlossen haben.
Im gleichen Jahr 1526 nehmen Ernst und Franz am nächsten Reichstag in Speyer teil. Außenpolitische Probleme (Krieg gegen Frankreich und gegen die Türken) veranlassen Kaiser Karl V. einen Konsens zu suchen. Im Reichsabschied vom 27. August muss er den Fürsten und Reichsständen zugestehen, »für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott, und Käyserl. Majestät hoffet und vertraut zu verantworten«.
Mit diesem Beschluss im Rücken plant Herzog Ernst, eine neue Kirchenordnung für sein Herzogtum zu erlassen. Dazu läßt er von seinen Predigern in Celle das so genannte Artikelbuch (»Artikel darinne etlike mysbruke by den Parren des Förstendomes Lüneborg entdecket, unde dar gegen gude ordenynge angegeven werden, mit dewysinge und vorklarynge der schrifft«) verfassen.
Das Buch zerfällt in zwei Teile. In dem ersten werden die abzuschaffenden Missbräuche in 21 Artikeln festgestellt. Im zweiten folgt der Beweis ihrer Unrichtigkeit aus der heiligen Schrift. Es ist, wie das meiste in der damaligen Zeit in niederdeutscher Sprache geschrieben.
Auch wenn das Werk von den Landständen abgelehnt wird, so sollte es doch für die weitere Entwicklung der Reformation bestimmend bleiben. Herzog Ernst läßt das Buch 1528 drucken und an alle Pfarrer verteilen. Diese haben ihre Tätigkeit an diesen Maßstäben auszurichten. Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur Reform der Kirchen erreicht.
Die weitere Entwicklung der Reformation in Braunschweig nach dem Weggang von Gottschalk Kruse ist etwas unübersichtlich. Das liegt sicher daran, dass Braunschweig als größere Stadt fünf Rathäuser und sieben Pfarrkirchen besitzt. Wie es an vielen städtischen Kirchen üblich ist, predigen auch in Braunschweig die Priester selten selber. Dafür gibt es Prädikanten, die nur für die Predigt im Gottesdienst zuständig sind. Diese sind teilweise evangelisch gesinnt. So werden Kinder bereits in deutscher Sprache getauft und das Abendmahl mit Brot und Wein ausgeteilt. Auf der anderen Seite verbietet der Rat der Stadt noch 1527 den Besuch lutherischer Gottesdienste in Adenbüttel und verhängt auch drakonische Strafen.
Doch Anfang 1528 kommt es zu einem Umdenken. Der Rat wendet sich mit der Bitte um Unterstützung nach Wittenberg. Diese Bitte führt zum Erfolg. Mit Wittenbergs Stadtpfarrer Johannes Bugenhagen (1485-1558) kommt einer der wichtigsten Mitarbeiter Martin Luthers nach Braunschweig. Er erweist sich hier als guter Moderator. Es gelingt ihm in kurzer Zeit, die Reformanliegen von Kirche und Stadt zu verknüpfen. Bugenhagen verfasst in fünf Monaten die erste Kirchenordnung (»Der ehrbaren Stadt Braunschweig christliche Ordnung, zu Dienst dem heiligen Evangelio, christlicher Liebe, Zucht, Frieden und Einigkeit. Auch darunter viel christliche Lehre für die Bürger. Durch Johann Bugenhagen Pommer beschrieben«). Sie enthält nicht bloß eine Zusammenstellung gesetzlicher Anordnungen, sondern sie gibt eine im einzelnen ausgeführte und motivierte Schilderung des Lebens der evangelischen Gemeinde. Mit der Kirchenordnung übernimmt der Rat die Herrschaft über die Kirche. Und baut sie gleich nach seinen Vorstellungen um: Von der Ordnung des Gottesdienstes über die Armenfürsorge bis hin zum Schulwesen wird alles geregelt. Diese Kirchenordnung wird wegweisend für nachfolgende Reformationen in Norddeutschland und ganz Nordeuropa.
Am 8. September 1528 wird die Kirchenordnung durch den Rat der Stadt angenommen. Damit ist die Aufgabe Bugenhagens in Braunschweig erledigt. Doch er kann noch nicht nach Wittenberg zurückkehren. Denn inzwischen hat ihn eine Anfrage der Stadt Hamburg erreicht. So zieht er Anfang Oktober 1528 von Braunschweig direkt nach Hamburg, um auch dort eine Kirchenordnung einzuführen. Auf dem Weg wird er auch durch Gifhorn gekommen sein. Von Herzog Ernst aus Celle erhält er sogar zu seinem Schutz ein Geleit.
Im März 1929 versucht Kaiser Karl V. auf einem weiteren Reichstag, wieder in Speyer, die Beschlüsse von 1526 zurückzunehmen. Dies führt zu einer Protestnote der evangelisch gesinnten Fürsten, darunter auch Ernst und Franz. Die Gruppe der Protestierenden, die seitdem »Protestanten« genannt werden, erklären feierlich, dass sie in Glaubensfragen keinen politischen Mehrheitsbeschluss anerkennen können. Damit gibt es zwei Konfessionsparteien. Die Spaltung innerhalb des Reichs ist vollzogen.
Doch davon läßt sich Herzog Ernst nicht abhalten, seine Reformation der Kirche weiter zu verfolgen. Im Sommer des Jahres läßt er als zweite Schrift eine Predigeranweisung neu erstellen (»Wie und was wir Ernst v. G. G. Herzog zu Braunschweig und Lüneburg unsers Fürstentums Pfarrherren und Predigern zu predigen befhalen«). Diese beruht auf der von Bugenhagen ausgearbeiteten Kirchenordnung für die Stadt Braunschweig.
Zum wesentlichen Instrument wird nach sächsischen Vorbild die Visitation. Gemischte Kommissionen aus Theologen und Juristen besuchen die einzelnen Pfarren. Ihre Aufgabe ist eine umfassende Bestandsaufnahme und Mängelkorrektur in allen Belangen der Gemeinden und ihrer Pfarrer.
Ob im Jahre 1529 eine Visitation aller dem Herzog direkt unterstellter Pfarren, und damit auch Gifhorn, durchgeführt wird, geht aus den Quellen nicht hervor. Wir können davon ausgehen, dass in diesem Jahr die Einführung der Reformation im Herzogtum zu einem gewissen Abschluss kommt. Die lutherische Kirche ist zur Landeskirche geworden.
Parallel führt Herzog Ernst selbst eine Visitation aller Stifte und Klöster seines Fürstentums durch. Trotz heftigen Widerstandes setzt er überall evangelische Prediger und später auch eigene Verwalter ein. Seine neuen Maßstäbe für die Gestaltung der Lebensführung läßt er in einer Schrift »Ratschlag zu Notdurft der Klöster« ausarbeiten und drucken. Diese Anweisung wird dann den Klöstern zugestellt.
Während die Männerklöster in den folgenden Jahrzehnten aufgelöst werden, bleiben die Frauenklöster als Versorgungsanstalten für die Töchter des lüneburgischen Adels bestehen. Sie werden umgewandelt zu Damenstiften, die heute noch bestehen (»Heideklöster«).
Im gleichen Jahr 1529 ernennt Herzog Ernst Heinrich von Kramm zum neuen Amtmann von Gifhorn. Dieser ist vorher Propst des Klosters Wienhausen gewesen. Er ist reformatorisch gesinnt und wird ein treuer Beamter des Herzogs. Im Zuge der kirchlichen Neuorganisation wird die erste Pfarrstelle in Gifhorn mit einer neugeschaffenen Superintendentur verbunden. So wird Gifhorn kirchlicher Zentralort und löst das Archidiakonat Meine als bisherigen Mittelpunkt ab.
Bereits im Jahr 1530 ist der nächste Reichstag, diesmal in Augsburg. Kaiser Karl ist um Vermittlung bemüht und hält eine Reformierung der Kirche ohne Reformation des Gaubens für möglich.
Auf dem Reichtstag legen die protestantischen Stände das »Augsburger Bekenntnis« als Rechtfertigung ihres Handelns vor. Verfasst hat diese Schrift Philipp Melanchthon (1497-1560), Luthers wichtigster Mitarbeiter. Karl kann auf dem Reichstag keine Annäherung der Standpunkte erreichen. Die Gegensätze bleiben bestehen.
Angesichts dieser angespannten Lage erneuern die Protestanten 1531 das Gotha-Torgauer Bündnis und schließen sich zum Schmalkaldischen Bund zusammen. Dieser wächst in den 30er Jahren zu einem entscheidenden Machtfaktor im Reich heran. Auch die niedersächsischen Städte Braunschweig, Goslar, Göttingen, Einbeck und Hannover treten dem Bündnis bei.
Von Augsburg bringt Herzog Ernst den Reformator Urbanus Rhegius (1489-1541) mit nach Celle.
Rhegius, eigentlich Urban Rieger, hat in Freiburg, Ingolstadt und Tübingen studiert, zunächst Rechtswissenschaften, später Theologie. Anfang 1519 wird er in Konstanz zum Priester geweiht. Ein Jahr später promoviert er in Basel zum Doktor der Theologie. Die nächsten zehn Jahre verbringt er überwiegend in Augsburg. Hier wird er ein Anhänger und führender Kopf der Reformation. Neben eigenen Schriften ist er Mitarbeiter Melanchthons am Augsburger Bekenntnis.
Die Reise von Augsburg nach Celle führt Rhegius über die Veste Coburg, wo er intensive Gespräche mit Martin Luther hat. So gestärkt übernimmt Rhegius die weitere Ordnung des Kirchenwesens im Fürstentum. 1531 wird er zum Superintendenten des Landes ernannt. In seiner kirchlichen Aufsicht richtet er sich nach dem Artikelbuch von 1527 und der Predigeranweisung von 1529. 1535 ersetzt Rhegius die Predigeranweisung durch eine eigene ausführlichere Schrift »Formulae quaedam caute et citra scandalum loquendi« (»Wie man fürsichtiglich und ohne Ärgernis reden soll«). Diese ist in Latein geschrieben, enthält aber am Schluss eines Abschnitts jeweils eine kurze deutsche Zusammenfassung.
Rhegius ist auch maßgeblich an der Einführung der Reformation in Lüneburg (1531) und Hannover (1536) beteiligt. Im Herzogtum führt er einzelne Visitationen durch, darunter auch für das Amt Gifhorn.
Durch die ganze Reformationszeit zieht sich der Wunsch der Evangelischen nach einem Konzil, auf dem die großen theologischen Streitfragen behandelt und entschieden werden sollten.
Der sächsische Kurfürst hat Martin Luther beauftragt, in Vorbereitung auf dieses Konzil die evangelischen Positionen festzulegen. Aus diesem Auftrag heraus entstehen die »Schmalkaldischen Artikel«, Luthers ganz persönliches Glaubensvermächtnis an die Nachwelt. Dieses Dokument wird im Frühjahr 1537 auf einem großen Treffen der protestantischen Fürsten und Theologen in Schmalkalden beraten. Als theologisches Bekenntnis wird es von insgesamt 42 Theologen unterschrieben, darunter befinden sich Urbanus Rhegius und der spätere Gifhorner Superintendent Gerdt Oemeken. Das Werk wirde später in den Kanon der lutherischen Bekenntnisschriften aufgenommen.
Im Jahre 1539 wird Gifhorn Residenz. Drei Jahre vorher ist Herzog Franz in die Regierung seines Bruder Ernst in Celle eingestiegen. Streitigkeiten zwischen den beiden führen dazu, dass Franz mit einem kleinen Gebiet rund um Gifhorn (mit Fallersleben und dem Kloster Isenhagen) abgefunden wird.
Seit 1526 ist Franz unermüdlich unterwegs gewesen um den Kontakt zwischen den evangelisch gesinnten Fürsten aufrechtzuerhalten. Jetzt wird er zu einem verantwortungsbewußten Fürsten, der sein Territorium mit Ordnungen und Instruktionen verwaltet.
Zusammen mit Herzog Franz kommt Gerdt Oemeken (um 1500-1562) nach Gifhorn. Oemeken stammt aus Westfalen. Nach einem Studium der Theologie in Rostock und Wittenberg ist er als Reformator in mehreren westfälischen Städten tätig, bevor er in den Dienst der Welfenherzöge tritt. Neben seiner Funktion als Hofprediger übernimmt Oemeken in Gifhorn auch das Amt des Superintendenten.
Herzog Franz unterstützt die Kirche in Gifhorn mit Dotationen. Außerdem bekommt Gifhorn eine neue Schule. Und im Rahmen des Ausbaus des Schlosses wird 1547 auch die Schlosskapelle errichtet.
Landessuperinterdent Urbanus Rhegius wirkt bis zu seinem Tode 1541 im Land. Nachfolger wird Martin Ondermarck (†1569). Er führt 1543 eine erste Generalvisitation durch. Dabei werden die beiden abgetrennten Teile Harburg und Gifhorn nicht mit visitiert. Die Auswertung mündet 1546 in eine weitere Predigerordnung: »Nachdem wir in leibhaffter visitation und sonst befunden haben, daß etliche Mängel für gefallen sein - demnach haben wir nachfolgende Ordnung gemacht.« Diese regelt im Wesentlichen das Einkommen der Pastoren und die Belange ihrer Ehe.
Mit Artikelbuch und den Predigerordnungen hat Herzog Ernst sein Reformationswerk quasi in Gesetzesform gebracht. Sie bewirken ein einheitliches Kirchenwesen im ganzen Land mit dem Herzog als Oberhaupt.
Auch die Rückschläge der folgenden Jahre können die Reformation nicht mehr zurückdrehen. Bereits am 11. Januar 1546 verstirbt überraschend Herzog Ernst. Seine Söhne sind noch zu jung, um die Herrschaft anzutreten. Da weder Herzog Otto noch Herzog Franz die Vormundschaft für die Neffen übernehmen, bestellt der Kaiser mit dem Erzbischof Adolf von Köln und dem Grafen Otto von Schaumburg altgläubige Vormünder. Doch diese ernennen zum Statthalter des Lüneburgischen Landes mit Thomas Grote (1478-1563) einen Lüneburgischen Adligen, der schon vorher herzoglicher Rat gewesen ist. Wie der verstorbene Herzog ist er evangelisch gesinnt. So überrascht es nicht, dass sich an der Kirchenorganisation im Fürstentum nichts ändert.
Am 18. Februar 1546 stirbt Martin Luther in Eisleben. Damit verliert die evangelische Seite ihre geistliche Stimme. Weder Philipp Melanchthon noch andere Reformatoren können diese Lücke schließen.
Da Kaiser Karl 1546 außenpolitisch den Rücken frei hat, kann er sich innenpolitisch den Problemen im Reich widmen. Er plant jetzt eine gewaltsame Lösung. Dabei kann er den albertinischen Herzog Moritz von Sachsen (1521-1553) als Verbündeten gewinnen, obwohl auch dieser Protestant ist. Im Juli werden die Führer des Schmalkaldenschen Bundes, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, mit der Reichsacht belegt. Unter Ausnutzung der politischen Spannungen im evangelischen Lager kann der Kaiser mit seinen spanischen Truppen den Schmalkaldischen Bund im April 1547 vollständig besiegen. Die beiden genannnten Anführer kommen in kaiserliche Haft. Und Moritz wird mit der sächsischen Kurfürstenwürde »belohnt«. Sein Landesteil wird deutlich vergrößert, auch die Stadt Wittenberg wechselt dabei den Landesherrn.
Die kriegerischen Ereignisse im Reich haben auch Auswirkungen auf Gifhorn. Am 1. Januar 1547 wird ebenfalls über Herzog Franz die Reichsacht verhängt. Vorgeworfen wird ihm die Mitgliedschaft im Schmalkaldischen Bund.
Außerdem erhält Franz im Mai 1547 unerwarteten Besuch. In Wittenberg hat bereits im November 1546 der nahende Krieg zu einer Flucht aus der Stadt geführt. Darunter sind viele Professoren der Universität und auch Luthers Witwe Katharina (1499-1552) mit den Kindern. Katharinas Ziel ist Dänemark, der Hof vom protestantischen König Christian III. Dort wäre sie außerhalb des Machtbereichs von Kaiser Karl gewesen. Christian hat Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521 kennengelernt. Seitdem ist der Kontakt nicht abgebrochen. Er unterstützt die Reformatoren finanziell, später auch die Witwe Katharina.
Katharinas erste Flucht endet in Magdeburg, wo sie sich einige Monate aufhält. Als sich die Lage um Wittenberg kurzzeitig entspannt, kehrt sie sogar nach Wittenberg zurück. Doch die Ruhe ist trügerisch. Kaiser Karl rückt mit seinen spanischen Truppen heran. So flieht sie im April 1547 ein zweites Mal. Wieder ist zunächst Magdeburg erste Station. Doch dieses Mal geht es von dort weiter nach Braunschweig. Dort halten sich auch die Wittenberger Professoren Philipp Melanchthon und Georg Major (1502-1574) auf.
Melanchthon versucht die weitere Flucht zu organisieren. In einem Brief schildert er die weiteren Ereignisse: »Wir reisten aus Braunschweig ab, um nach Lüneburg zu gehen, damit von dort aus Georg die Witwe zum dänischen König brächte. Aber als wir nach Gifhorn gekommmen waren, und Herzog Franz uns die Größe der Gefahr auf den Straßen vor Augen stellte, bin ich nicht ungern nach Braunschweig umgekehrt, weil ich merkte, dass Georg einer Rückkehr nicht abgeneigt war.«
Auch hier im Norden machen kaiserliche Truppen die Wege unsicher. So müssen die Flüchtlinge noch einige Zeit in Braunschweig ausharren. Ende Juli hat sich die Lage unter dem neuen sächsischen Landesherrn Moritz soweit stabilisiert, dass Katharina wieder von Braunschweig nach Wittenberg zurückkehren kann. Im Oktober nimmt auch die Universität ihren Lehrbetrieb wieder auf.
Herzog Franz hat seit Januar alle diplomatischen Mittel eingesetzt, um sich von der Reichsacht zu lösen. In seinem stark befestigten Schloss in Gifhorn ist er dabei vor kriegerischen Angriffen relativ sicher. Auch seine zukünftigen Schwiegereltern helfen ihm durch ihre verwandtschaftlichen Beziehungen. Nach elfjähriger Verlobungszeit heiratet Franz am 2. Oktober 1547 im Dom zu Ratzeburg Klara von Sachsen-Lauenburg (1518-1576).
Doch stirbt Herzog Franz bereits Ende 1549 ohne männliche Erben. So fällt das Amt Gifhorn zurück an das Stammhaus in Celle.
Parallel zu den Kriegshandlungen in Sachsen kommt es 1547 auch zu kriegerischen Aktivitäten in Norddeutschland. So versucht ein kaiserliches Heer unter dem Obristen Christoph von Wrisberg (1511-1580) vergeblich die protestantische Stadt Bremen zu erobern. Auch die Verstärkung durch ein Heer unter Herzog Erich den Jüngeren von Braunschweig-Calenberg (1528-1584) hilft nichts. Ihnen stellt sich eine protestantische Streitmacht unter Graf Albrecht von Mansfeld (1480-1560) entgegen. Dieser haben sich noch Kontigente aus den Städten Magedeburg, Braunschweig, Hildesheim und Hamburg angeschlossen. Die Protestanten siegen am 23. Mai 1547 in der Schlacht bei Drakenburg (nördlich Nienburg/Weser). Danach bleibt der Norden Deutschlands frei von kaiserlichen Truppen, wodurch die Stellung des Protestantismus gestärkt wird. Auch Herzog Franz in Gifhorn profitiert davon.
Kaiser Karl hat zwar den Krieg gewonnen, aber er konnte ihn politisch nicht zu einem Ausbau seiner Macht nutzen. Zwar erläßt er 1548 auf einem Reichstag in Augsburg ein Interim, um alle Reformen in den Ländern rückgängig zu machen. Aber seine Durchsetzung kann er nicht erzwingen.
Im Gegenteil, sehr schnell wächst die Unzufriedenheit mit den Beschlüssen des Kaisers. Im Norden schließen sich insgeheim die protestantischen Fürsten zu einem neuen Bündnis zusammen. Auch Moritz, schon zum Kurfürsten von Sachsen aufgestiegen, wechselt in das Lager der Kaisergegner. Außerdem flammt der Krieg mit Frankreich wieder auf.
Karl überläßt die Regierungsgeschäfte im Reich seinem Bruder Ferdinand (1502-1564). Die aufständischen Fürsten erreichen 1552 im Passauer Vertrag, dass das Interim aufgehoben wird und die gefangenen Fürsten freikommen. Diese sind während der langen Jahre ihrer Gefangenschaft ihrem reformatorischen Glauben treu geblieben.
Auch die folgenden Jahre sind noch von kriegerischen Handlungen geprägt. Dabei ragt der protestantische Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach (1522-1557) negativ heraus. Um seine Macht zu vergrößern, zerstört und plündert er Städte und Stifte in Süddeutschland.
Vom Kaiser geächtet stellt sich ihm ein Heer unter der Leitung von Kurfürst Moritz von Sachsen entgegen. Damit kämpft Moritz einmal wieder auf kaiserlicher Seite. Der Kampf verlagert sich nach Norden. Zur entscheidenden Schlacht kommt es am 9. Juli 1553 bei Sievershausen (in der Nähe von Lehrte). Mit etwa 4000 Toten ist dies eine der blutigsten Schlachten auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsen. Unter den Toten sind mit Kurfürst Moritz und den Welfen Friedrich (Sohn von Herzog Ernst dem Bekenner), Philipp Magnus und Karl Victor (Söhne von Herzog Heinrich dem Jüngeren) auch vier Fürsten. Albrecht verliert den Krieg und damit auch seine Markgrafschaft.
1555 kommen in Augsburg die Fürsten und Stände unter dem Vorsitz Ferdinands zum nächsten Reichstag zusammen. Im Augsburger Religionsfrieden einigt man sich auf eine poltische Kompromißformel: Wer das Land regiere, solle den Glauben bestimmen.
Im gleichen Jahr 1555 übernimmt mit Herzog Franz Otto (1530-1559) der älteste Sohn von Herzog Ernst die Herrschaft über das Fürstentum Lüneburg (einschließlich Gifhorn). Da er bereits vier Jahre später kinderlos stirbt, kann er keine wesentlichen Akzente setzen.
Nach seinem Tod 1559 übernehmen gemeinsam die Brüder Heinrich (1533-1598) und Wilhelm (1535-1592) die Regierung.
Unter ihrer Regierung wird 1564 die erste offizielle Kirchenordnung des Landes erlassen. Sie dürfte als redaktionelle Bearbeitung aus der Predigerordnung von 1546 entstanden sein.
Diese spiegelt deutlich das landesherrliche Kirchenregiment. Die Aufsicht über die Kirche sei die vornehmste von Gott zugewiesene Aufgabe des Landesherrn. Inhaltlich ist sie zum überwiegenden Teil Agende für die Hauptgottesdienste mit Abendmahl, für Taufen, Beichte, Krankenabendmahl, Trauung, Ordination und Beerdigung. Sie enthält aber auch Vorschriften über die rechte Lehre, das Schulwesen, das geistliche Amt und das Konsistorium.
Das Kirchengericht oder Konsistorium ist eine gemischt besetzte Behörde. Es soll über kirchliche Streitigkeiten entscheiden und wird die kirchenleitende Behörde des Fürstentums. Allerdings werden noch längere Zeit die wichtigsten, insbesondere Personal-Entscheidungen, von den Herzögen selbst getroffen.
Vor Ort übernimmt die sogenannte Kirchenkommission die Leitungsaufgaben. Auch diese ist gemischt zusammengesetzt. Sie besteht in der Regel aus dem Superintendenten und dem Amtmann als Kirchenkommissare.
Nach zehn Jahren gemeinsamer Regierung kommt es auch in Celle zu einer Erbteilung. Herzog Heinrich zieht sich auf die kleine Herrschaft Dannenberg zurück, während Herzog Wilhelm in Celle allein das Herzogtum weiter regiert.
Bereits seit 1564 wird die Schlosskapelle in Celle aufwendig ausgestaltet. Die Arbeiten enden erst 1576. Herzog Wilhelm schafft sich damit einen zentralen Raum landesherrlicher Selbstdarstellung. Durch glückliche Umstände bleibt diese prachtvolle Renaissanceausstattung komplett erhalten und ist heute einzigartig. (Auf einem Altarflügel findet man die früheste Darstellung des Gifhorner Schlosses.)
Im Jahre 1568 stirbt in Wolfenbüttel Herzog Heinrich der Jüngere.
Nachfolger wird der einzige überlebende Sohn Herzog Julius (1528-1589). Dieser führt jetzt auch im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel die Reformation ein. Seine theologischen Ratgeber sind der Braunschweiger Stadtsuperintendent Martin Chemnitz (1522-1586) und der Tübinger Universitätskanzler Jakob Andreä (1528-1590), die eine Generalvisitation durchführen und eine Kirchenordnung verfassen.
Die bestehenden Klöster werden dabei in einen Klosterfonds überführt. Daraus entwickeln sich später die Klosterkammer Hannover und der Kloster- und Studienfonds Braunschweig. Außerdem wird auch in Wolfenbüttel ein Konsistorium eingerichtet.
Herzog Julius gründet 1576 in Helmstedt die erste niedersächsische Universität. Damit haben auch die Welfenherzöge ihre eigene Ausbildungsstätte für Verwaltung und Kirche.
Die weitere Ausgestaltung der Landeskirchen zu Volkskirchen macht eindeutige Bestimmungen über den Bekenntnisstand für Schule und Universität notwendig. So legt Herzog Wilhelm in Ergänzung zu seiner Kirchenordnung 1576 ein Bekenntnisbuch vor. Dieses enthält die drei altkirchlichen Glaubensbekenntnisse, das Augsburger Bekenntnis von 1530 und dessen Apologie, Luthers Großen und Kleinen Katechismus sowie die bereits oben genannte Schrift von Urbanus Rhegius.
In Kursachsen regiert seit dem Tod von Moritz 1553 sein Bruder Kurfürst August (1526-1586). Als mächtigstem protestantischen Reichsfürsten liegt es ihm am Herzen, die unterschiedlichen theologischen Standpunkte innerhalb des lutherischen Lagers zu beseitigen. August beauftragt seinen Hoftheologen Jakob Andreä, der inzwischen von Tübingen nach Dresden gewechselt ist, Kontakte zu den anderen lutherischen Höfen aufzunehmen und die unterschiedlichen Positionen zu klären. Diese Arbeiten münden 1577 in die sog. Konkordienformel, die Andreä zusammen mit anderen Theologen erstellt. In dieser Schrift werden die Streitpunkte aufgezählt. Es folgt jeweils eine Darlegung der rechten Lehre und einer Abweisung und Verwerfung der Irrlehren.
Damit ergänzt diese Schrift das Bekenntnisbuch von Herzog Wilhelm. So wird die Konkordienformel unter seiner Leitung auf drei Koventen in Celle, Gifhorn und Uelzen gebilligt und unterschrieben.
Auf der Basis der Konkordienformel wird dann weiterverhandelt. Schließlich kann am 30. Juni 1580 das Konkordienbuch verabschiedet werden. Dieses Werk enthält neben der Konkordienformel noch neun Teile. Drei stammen von Martin Luther: Großer und Kleiner Katechismus sowie die Schmalkaldenschen Artikel. Drei gehen auf Philipp Melanchthon zurück: das Augsburger Bekenntnis, dessen Apologie und der »Traktat von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes«. Dazu kamen noch die drei Glaubensbekenntnisse.
Zu den 86 Reichsständen, die dieses Werk annehmen, gehören auch die welfischen Herzöge in Celle, Harburg, Dannenberg und Wolfenbüttel. Damit kommt es innerhalb der Lehre im Luthertum zu einer Konsolidierung.
Neben dem Konkordienbuch bleibt im Fürstentum Lüneburg auch das eigene Bekenntnisbuch weiter in Verwendung. Es wird sogar noch nachgedruckt. In der Ausgabe von 1601 ist dann auch die Konkordienformel enthalten.
Harm Alpers: »Urbanus Rhegius und seine Nachfolger«, in »Celler Chronik 15«, Museumsverein, Celle 2008
Uwe Gierz: »Reformator Gerdt Oemeken - wohnhaft in Gifhorn«, in Gifhorner Kreiskalender 2018, Gifhorn 2017
Thomas Kaufmann: »Geschichte der Reformation«, Verlag der Weltreligionen, Frankfurt 2009
Walter König (Hrsg): »Der Reformator Urbanus Rhegius«, Museum Langenargen am Bodensee, Langenargen 2006
Hans-Walter Krumwiede: »Kirchengeschichte Niedersachsens«, Verlag Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 1995
Heiko Laß: »Die Celler Schlosskapelle in der Geschichte als Monument landesherrlicher Selbstdarstellung«, in »Die Celler Schlosskapelle«, Hirmer Verlag, München 2012
Heike Pöppelmann/Dieter Rammler (Hrsg.): »Im Aufbruch Reformation 1517-1617«, Braunschweigisches Landesmuseum und Evangelische Akademie Abt Jerusalem, Sandstein Verlag, Dresden 2017
Wilfried Reichelt: »Wie der erste lutherische Gottesdienst im Amt Gifhorn im Jahr 1524 nach Adenbüttel kam«, in »Gifhorner Kreiskalender 2017«, Gifhorn 2016
Arnd Reitemeier (Hrsg.): »Die Hildesheimer Stiftsfehde 1519-1523«, Wallstein-Verlag, Göttingen 2025
Michael Stier: »Mutmaßungen über einen Fürsten – Herzog Wilhelm und seine Frömmigkeit«, in »Die Celler Schlosskapelle«, Hirmer Verlag, München 2012
Brigitte Streich: »Herzog Franz von Gifhorn und seine Familie«, in »Franz von Gifhorn. Auf den Spuren eines Reformationsfürsten«, Historisches Museum Schloss Gifhorn, Gifhorn 2008
Albrecht Thoma: »Katharina von Bora«, Verlag Georg Reimer, Berlin 1900
Dr. Gerhard Uhlhorn: »Urbanus Rhegius – Leben und ausgewählte Schriften«, Verlag R.L. Friderichs, Elberfeld 1861, Reprint Nieuwkoop 1968
Karl August Traugott Vogt: »Johannes Bugenhagen Pomeranus«, Verlag R.L. Friderichs, Elberfeld 1867
Adolf Wrede: »Die Einführung der Reformation im Lüneburgischen durch Herzog Ernst den Bekenner«, Dieterich‘sche Univ.-Buchdruckerei, Göttingen 1887
Adolf Wrede: »Ernst der Bekenner, Herzog von Braunschweig und Lüneburg«, Verein für Reformationsgeschichte, Halle 1888