Reformation

Das Amt Gifhorn gehörte als Teil des Fürstentums Lüneburg zu den frühesten Regionen in Deutschland, in der die Reformation durchgeführt wurde (1529).

Herrschaft in Celle

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts regierte in diesem Fürstentum Herzog Heinrich der Mittlere (1468-1532).

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Herzog Heinrich. Miniatur um 1595 (Foto: Wikipedia)

Residenzstadt war Celle. Heinrich war verheiratet mit Margarethe von Sachsen, einer Schwester von Kurfürst Friedrich dem Weisen. Die drei Söhne aus dieser Ehe, Otto (1495-1549), Ernst (1497-1546) und Franz (1508-1549), erhielten ihre Ausbildung teilweise am sächsischen Hof und besuchten die Universität in Wittenberg. Sie hörten dort auch Martin Luther. Es überrascht daher nicht, dass alle drei die Durchführung der Reformation gefördert und forciert haben.

Hildesheimer Stiftsfehde (1519-1523)

Die Reformationszeit begann für Gifhorn mit der wohl größten Katastrophe seiner Stadtgeschichte. Während einer kriegerischen Auseinandersetzung wurde der Ort am 20. Juni 1519 ausgeplündert und niedergebrannt.

Bischof Johannes von Hildesheim
Bischof Johannes in voller Rüstung (aus A. Bertram, Geschichte des Bisthums Hildesheim, 1899)

Dieser Krieg ist als »Hildesheimer Stiftsfehde« in die Annalen eingegangen. Dabei ging es im Kern um eine Auseinandersetzung zwischen dem Hildesheimer Bischof Johannes aus dem Hause Sachsen-Lauenburg (um 1483-1547) und dem Hildesheimer Stiftsadel. Streitpunkt war die Herrschaft über Ländereien und damit auch über deren Einnahmen. Da diese Ländereien teilweise auch im Herrschaftsbereich der umliegenden welfischen Fürstentümer lagen, wurden auch die Herzöge in die Streitereien mit hineingezogen. Außerdem kam noch hinzu, dass Herzog Heinrich der Mittlere seinen dritten Sohn Franz als Nachfolger für den Hildesheimer Bischofsstuhl vorgesehen hatte. Während er sich mit Bischof Johannes schnell einig wurde, gab es Widerstand vom Stiftsadel und besonders vom sehr streitbaren Wolfenbütteler Herzog Heinrich dem Jüngeren.

Es folgten kleinere Scharmützel von beiden Seiten. Doch 1519 eskalierte der Konflikt. Durch den Tod von Kaiser Maximilian, der seine Nachfolge nicht geregelt bekommen hatte, entstand im Reich eine Art Machtvakuum, das die Konfliktparteien ausnutzten. Es entwickelte sich ein blutiger Krieg. Auf der einen Seite standen Herzog Heinrich der Mittlere und Bischof Johannes. Auf der anderen Seite stand Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel (1489-1568), dem sich noch Herzog Erich von Calenberg-Göttingen (1470-1540), Bischof Franz von Minden (1492-1529), ein Bruder von Heinrich dem Jüngeren, und Teile des Stiftsadels angeschlossen hatten. So standen sich also nicht nur Welfenherzöge feindlich gegenüber sondern auch Bischöfe.

Beide Heere fielen zunächst in das Gebiet des Gegners ein, um dort zu plündern und zu brandschatzen. Diese Taktik wurde auch Gifhorn zum Verhängnis. Während die Bevölkerung und auch die Burgbesatzung in die Wälder floh, konnten die Angreifer ungestört ihr Zerstörungswerk vollbringen.

Letztlich trafen die beiden Heere dann doch noch direkt aufeinander. In der Schlacht bei Soltau am 28. Juni 1519 siegte der Celler Heinrich mit seinen Verbündeten. Doch politisch sollte er den Krieg verlieren. Denn am gleichen Tag wählten die Kurfürsten in Frankfurt den Habsburger Karl zum neuen deutschen König bzw. Kaiser. Heinrich hatte indessen auf den Gegenkandidaten, König Franz von Frankreich, gesetzt. Das wurde ihm jetzt zum Verhängnis. Der neue Kaiser Karl V. drohte mit der Reichsacht. Daraufhin verzichtete Heinrich 1520 auf sein Amt und ging nach Paris ins Exil. Seine Gattin Margarethe kehrte zusammen mit Sohn Franz und der jüngsten Tochter in ihre sächsische Heimat zurück. Die Regierung in Celle übernahmen die Söhne Otto und Ernst. Federführend war Herzog Ernst, während sich Otto nach einigen Jahren auf ein Mini-Herzogtum in Harburg zurückzog.

Erste reformatorische Initiativen (1520-1525)

Eine der ersten Handlungen von Herzog Ernst war die Einlösung des verpfändeten Amtes Gifhorn. Damit war Gifhorn schuldenfrei und unterstand direkt dem Herzog, darunter auch die Gifhorner Pfarrkirche St. Nicolai.

Während die Gifhorner Bürger noch mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser beschäftigt waren, kam es im Reich durch die Schriften Martin Luthers zu religiösen und sozialen Aufbrüchen. Die Missstände durch die Renaissance-Päpste prägten letztlich die Kirche. Dazu gehörten negative Auswirkungen des Zölibats, eine Bevorzugung der Mächtigen und Reichen und die Kommerzialisierung der Frömmigkeit. So wurde die Reformation zu einer Volksbewegung.

Luther auf dem Reichstag in Worms
Luther auf dem Reichstag. Kolorierter Holzschnitt 1557 (Foto: Wikipedia)

Eine erste entscheidende Weichenstellung brachte der Reichstag von Worms 1521. Im Januar hatte Papst Leo X. den Kirchenbann über Martin Luther ausgesprochen. Nach deutschem Reichsrecht musste dem Bann die Reichsacht unmittelbar folgen. Doch Luther erhielt auf dem Reichstag noch eine weitere Gelegenheit zum Widerruf. Luther lehnte den Widerruf ab, es sei denn, er werde durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder helle, klare Gründe überführt. Daraufhin erklärte Kaiser Karl V. am 26. Mai die Reichsacht über Luther und alle seine Anhänger (Wormser Edikt). Doch konnte sich der Kaiser nicht gegen die Macht der Reichsfürsten durchsetzen. So wurde die Reichsacht im Kurfürstentum Sachsen nicht in Kraft gesetzt. Martin Luther kehrte nach einem zehnmonatigen Aufenthalt auf der Wartburg nach Wittenberg zurück. Er nahm seine Vorlesungstätigkeit an der Universität wie auch seine publizistische Tätigkeit wieder auf.

Am 24. Juli wurde die bereits 1519 angekündigte Reichsacht über Herzog Heinrich den Mittleren und sein Land ausgesprochen (ebenso über Bischof Johannes). Doch kam es auf Vermittlung des sächsischen Kurfürsten Friedrich zu keinen kriegerischen Handlungen gegen das Fürstentum Lüneburg. Offiziell aufgehoben wurde die Reichsacht erst Ende 1526. Die prekäre Lage zwang Herzog Ernst zu einer sehr vorsichtigen Regierungsführung.

Frühe Entwicklungen in den Städten

So wurden die Städte zu Vorreitern bei der Durchführung von reformatorischen Änderungen. In Braunschweig hielt der Benediktinermönch Gottschalk Kruse (um 1499-1540) bereits 1521 evangelische Vorlesungen über biblische Texte. Kruse hatte vorher in Erfurt und Wittenberg studiert und 1521 in Wittenberg promoviert. Auseinandersetzungen mit dem Braunschweiger Stadtrat und besonders mit Herzog Heinrich dem Jüngeren führten schließlich dazu, dass Kruse die Stadt verlassen musste. Er ging 1524 nach Celle.

Von Kruse angesteckt war wohl Johann Schnieten (1577), der von 1524 bis 1529 als Pastor in Adenbüttel amtierte. Er predigte dort im evangelischen Sinne und teilte auch das Abendmahl in beiderlei Gestalt (Brot und Wein) aus. Dies waren die ersten evangelischen Gottesdienste im Amt Gifhorn. Auch aus Braunschweig kamen Bürger, um seine Predigten zu hören.

In der Residenzstadt Celle machten sich erste Anzeichen von evangelischem Einfluss seit 1524 bemerkbar. Initiatoren waren einmal Wolf Cyclop, seit 1518 Leibarzt der Herzöge, und Gottschalk Kruse. Ein Jahr später war Celle als eine der ersten Städte in Deutschland lutherisch.

Erste Aktivitäten durch Herzog Ernst (1526-1529)

Herzog Ernst duldete diese Entwicklungen zunächst, dann aber unterstützte er sie seit 1526 aktiv und bekannte sich zur Reformation. Spätere Historiker haben ihm deswegen den Beinamen »Der Bekenner« gegeben.

Zusammen mit seinen Brüdern Otto und Franz unterzeichnete er das Gotha-Torgauer Bündnis, das die führenden evangelischen Fürsten Johann von Sachsen (1468-1532) und Philipp von Hessen (1504-1567) als Defensivbündnis zur Verteidigung gegen Angriffe aus Gründen der Religion geschlossen hatten.

Im gleichen Jahr 1526 nahmen Ernst und Franz am Reichstag in Speyer teil. Außenpolitische Probleme (Krieg gegen Frankreich und gegen die Türken) veranlassten Kaiser Karl V. einen Konsens zu suchen. Im Reichsabschied vom 27. August musste er den Fürsten und Reichsständen zugestehen, »für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott, und Käyserl. Majestät hoffet und vertraut zu verantworten«.

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Herzog Ernst. Gemälde aus der Werkstatt von Lucas Cranach (Foto: Wikipedia)

Mit diesem Beschluss im Rücken plante Herzog Ernst, eine Kirchenordnung für sein Herzogtum zu erlassen. Dazu ließ er wahrscheinlich von Gottschalk Kruse das so genannte Artikelbuch (»Artikel darinne etlike mysbruke by den Parren des Förstendomes Lüneborg entdecket, unde dar gegen gude ordenynge angegeven werden, mit dewysinge und vorklarynge der schrifft«) verfassen und 1527 drucken. Das Buch zerfällt in zwei Teile. In dem ersten werden die abzuschaffenden Missbräuche in 21 Artikeln festgestellt. Im zweiten folgt der Beweis ihrer Unrichtigkeit aus der heiligen Schrift. Es ist, wie das meiste in der damaligen Zeit in niederdeutscher Sprache geschrieben. Auch wenn das Werk von den Landständen abgelehnt wurde, so sollte es doch für die weitere Entwicklung der Reformation bestimmend bleiben.

Im März 1929 versuchte Kaiser Karl V. auf dem nächsten Reichstag, wieder in Speyer, die Beschlüsse von 1526 zurückzunehmen. Dies führte zu einer Protestnote der evangelisch gesinnten Fürsten, darunter auch Ernst und Franz. Die Gruppe der Protestierenden, die seitdem »Protestanten« genannt wurden, erklärte feierlich, dass sie in Glaubensfragen keinen politischen Mehrheitsbeschluss anerkennen könnten. Damit gab es zwei Konfessionsparteien. Die Spaltung innerhalb des Reichs war vollzogen.

Reformation im Fürstentum (1529)

Im Sommer 1529 wurde in den abhängigen Pfarren des Landes die Reformation eingeführt. Grundlage war eine neu erstellte Predigeranweisung (»Wie und was wir Ernst v. G. G. Herzog zu Braunschweig und Lüneburg unsers Fürstentums Pfarrherren und Predigern zu predigen befhalen«). Diese beruht auf der von Luthers Kollegen Johannes Bugenhagen 1528 in niederdeutscher Sprache ausgearbeiteten Kirchenordnung für die Stadt Braunschweig. In dieser Predigeranweisung wird auch das Amt des Superintendenten genannt. Wesentliche Aufgabe der Superintendenten ist die Visitation. Das meint die Überprüfung aller Belange des Pfarramts und der Lebensführung der unterstellten Geistlichen. Mit der Einsetzung von Superintendenten entstand eine neue Organisationsform der Kirche im Fürstentum.

Parallel führte Herzog Ernst selbst eine Visitation aller Stifte und Klöster seines Fürstentums durch. Trotz heftigen Widerstandes setzte er überall evangelische Prediger und später auch eigene Verwalter ein. Seine neuen Maßstäbe für die Gestaltung der Lebensführung ließ er in einer Schrift »Ratschlag zu Notdurft der Klöster« ausarbeiten und drucken. Diese Anweisung wurde dann den Klöstern zugestellt. Während die Männerklöster in den folgenden Jahrzehnten aufgelöst wurden, blieben die Frauenklöster als Versorgungsanstalten für die Töchter des lüneburgischen Adels bestehen. Sie wurden umgewandelt zu Damenstiften, die heute noch bestehen (»Heideklöster«).

Im gleichen Jahr 1529 ernannte Herzog Ernst Heinrich von Kramm zum neuen Amtmann von Gifhorn. Dieser war vorher Propst des Klosters Wienhausen gewesen. Er war reformatorisch gesinnt und wurde ein treuer Beamter des Herzogs. Im Zuge der kirchlichen Neuorganisation wurde die erste Pfarrstelle in Gifhorn mit einer neugeschaffenen Superintendentur verbunden. So wurde Gifhorn kirchlicher Zentralort und löste das Archidiakonat Meine als bisherigen Mittelpunkt ab. Erster Gifhorner Superintendent war Conradus Tegelmöller, der bis 1536 amtierte.

Reformation in Braunschweig (1524-1528)

Die weitere Entwicklung der Reformation in Braunschweig nach dem Weggang von Gottschalk Kruse ist etwas unübersichtlich. Das liegt sicher daran, dass Braunschweig als größere Stadt fünf Rathäuser und sieben Pfarrkirchen besass. Wie es an vielen städtischen Kirchen üblich war predigten auch in Braunschweig die Priester selten selber. Dafür gab es Prädikanten, die nur für die Predigt im Gottesdienst zuständig waren. Diese waren teilweise evangelisch gesinnt. So wurden Kinder bereits in deutscher Sprache getauft und das Abendmahl mit Brot und Wein ausgeteilt. Auf der anderen Seite verbot der Rat der Stadt noch 1527 den Besuch lutherischer Gottesdienste in Adenbüttel und verhängte auch drakonische Strafen.

Johannes Bugenhagen Cranach 1537
Johannes Bugenhagen genannt Pommer. Gemäalde von Lukas Cranach 1537 (Foto: Gierz)

Doch Anfang 1528 kam es zu einem Umdenken. Der Rat wandte sich mit der Bitte um Unterstützung nach Wittenberg. Diese Bitte führte zum Erfolg. Mit Wittenbergs Stadtpfarrer Johannes Bugenhagen (1485-1558) kam einer der wichtigsten Mitarbeiter Martin Luthers nach Braunschweig. Er erwies sich hier als guter Moderator. Es gelang ihm in kurzer Zeit die Reformanliegen von Kirche und Stadt zu verknüpfen. Bugenhagen verfasste in fünf Monaten die erste Kirchenordnung (»Der ehrbaren Stadt Braunschweig christliche Ordnung, zu Dienst dem heiligen Evangelio, christlicher Liebe, Zucht, Frieden und Einigkeit. Auch darunter viel christliche Lehre für die Bürger. Durch Johann Bugenhagen Pommer beschrieben«). Sie enthält nicht bloß eine Zusammenstellung gesetzlicher Anordnungen, sondern sie gibt eine im einzelnen ausgeführte und motivierte Schilderung des Lebens der evangelischen Gemeinde. Mit der Kirchenordnung übernahm der Rat die Herrschaft über die Kirche. Und baute sie gleich nach seinen Vorstellungen um: Von der Ordnung des Gottesdienstes über die Armenfürsorge bis hin zum Schulwesen wurde alles geregelt. Diese Kirchenordnung wurde wegweisend für nachfolgende Reformationen in Norddeutschland und ganz Nordeuropa.

Am 8. September 1528 wurde die Kirchenordnung durch den Rat der Stadt angenommen. Damit war die Aufgabe Bugenhagens in Braunschweig erledigt. Doch er konnte noch nicht nach Wittenberg zurückkehren. Denn inzwischen hatte ihn eine Anfrage der Stadt Hamburg erreicht. So zog er Anfang Oktober 1528 von Braunschweig direkt nach Hamburg um auch dort eine Kirchenordnung einzuführen. Auf dem Weg wird er auch durch Gifhorn gekommen sein. Von Herzog Ernst aus Celle erhielt er sogar zu seinem Schutz ein Geleit.

Augsburger Bekenntnis (1530)

Bereits im Jahr 1530 war der nächste Reichstag, diesmal in Augsburg. Kaiser Karl war um Vermittlung bemüht und hielt eine Reformierung der Kirche ohne Reformation des Gaubens für möglich.

Augsburger Glaubensbekenntnis_1530
Titelblatt des Augsburger Glaubensbekenntnisses von 1530 (Repro: Gierz)

Auf dem Reichtstag legten die protestantischen Stände das »Augsburger Bekenntnis« als Rechtfertigung ihres Handelns vor. Verfasst hat diese Schrift Philipp Melanchthon (1497-1560), Luthers wichtigster Mitarbeiter. Karl konnte auf dem Reichstag keine Annäherung der Standpunkte erreichen. Die Gegensätze blieben bestehen.

Angesichts dieser angespannten Lage erneuerten die Protestanten 1531 das Gotha-Torgauer Bündnis und schlossen sich zum Schmalkaldischen Bund zusammen. Dieser wuchs in den 30er Jahren zu einem entscheidenden Machtfaktor im Reich heran. Auch die niedersächsischen Städte Braunschweig, Goslar, Göttingen, Einbeck und Hannover traten dem Bündnis bei.

Entwicklung in Celle

Von Augsburg brachte Herzog Ernst den Reformator Urbanus Rhegius (1489-1541) mit nach Celle.

Holzschnitt von Urbanus Rhegius
Urbanus Rhegius 1524. Holzschnitt (Foto: Wikipedia)

Rhegius, eigentlich Urban Rieger, hatte in Freiburg, Ingolstadt und Tübingen studiert, zunächst Rechtswissenschaften, später Theologie. Anfang 1519 wurde er in Konstanz zum Priester geweiht. Ein Jahr später promovierte er in Basel zum Doktor der Theologie. Die nächsten zehn Jahre verbrachte er überwiegend in Augsburg. Hier wurde er ein Anhänger und führender Kopf der Reformation. Neben eigenen Schriften war er Mitarbeiter Melanchthons am Augsburger Bekenntnis. Die Reise von Augsburg nach Celle führte Rhegius über die Veste Coburg, wo er intensive Gespräche mit Martin Luther hatte.

So gestärkt übernahm Rhegius die weitere Ordnung des Kirchenwesens im Fürstentum. 1531 wurde er zum Superintendenten des Landes ernannt. In seiner kirchlichen Aufsicht richtete er sich nach dem Artikelbuch von 1527 und der Predigeranweisung von 1529. 1535 ersetzte Rhegius die Predigeranweisung durch eine eigene ausführlichere Schrift »Formulae quaedam caute et citra scandalum loquendi« (»Wie man fürsichtiglich und ohne Ärgernis reden soll«). Diese ist in Latein geschrieben, enthält aber am Schluss eines Abschnitts jeweils eine kurze deutsche Zusammenfassung.

Treffen in Schmalkalden (1537)

Durch die ganze Reformationszeit zieht sich der Wunsch der Evangelischen nach einem Konzil, auf dem die großen theologischen Streitfragen behandelt und entschieden werden sollten.

Schmalkaldische Artikel 1537
Titelblatt der Schmalkaldischen Artikel 1537, Druck von 1554 (Repro: Gierz)

Der sächsische Kurfürst hatte Martin Luther beauftragt, in Vorbereitung auf dieses Konzil die evangelischen Positionen festzulegen. Aus diesem Auftrag heraus entstanden die »Schmalkaldischen Artikel«, Luthers ganz persönliches Glaubensvermächtnis an die Nachwelt. Dieses Dokument wurde im Frühjahr 1537 auf einem großen Treffen der protestantischen Fürsten und Theologen in Schmalkalden beraten. Als theologisches Bekenntnis wurde es von insgesamt 42 Theologen unterschrieben, darunter befinden sich Urbanus Rhegius und der spätere Gifhorner Superintendent Gerdt Oemeken. Das Werk wurde später in den Kanon der lutherischen Bekenntnisschriften aufgenommen.

Gifhorn als Residenzstadt (1539-1549)

Von 1539 bis 1549 bildete das Amt Gifhorn (zusammen mit Fallersleben und dem Kloster Isenhagen) ein eigenes kleines Fürstentum, das von Herzog Franz regiert wurde. Seit 1526 war Franz unermüdlich unterwegs gewesen um den Kontakt zwischen den evangelisch gesinnten Fürsten aufrechtzuerhalten. Jetzt wurde er zu einem verantwortungsbewußten Fürsten, der sein Territorium mit Ordnungen und Instruktionen verwaltete.

Kupferstich von Herzog Franz
Herzog Franz. Kupferstich von Peter Troschel. Mitte 17. Jh. (Repro: Gierz)

Zusammen mit Herzog Franz kam Gerdt Oemeken (um 1500-1562) nach Gifhorn. Oemeken stammte aus Westfalen. Nach einem Studium der Theologie in Rostock und Wittenberg war er als Reformator in mehreren westfälischen Städten tätig, bevor er in den Dienst der Welfenherzöge trat. Neben seiner Funktion als Hofprediger übernahm Oemeken in Gifhorn auch das Amt des Superintendenten.

Herzog Franz unterstützte die Kirche in Gifhorn mit Dotationen. Außerdem bekam Gifhorn eine neue Schule. Und im Rahmen des Ausbaus des Schlosses wurde 1547 auch die Schlosskapelle errichtet.

Aufbau in Celle

Landessuperintendent Urbanus Rhegius wirkte bis zu seinem Tode 1541 im Land. Nachfolger wurde Martin Ondermarck, der bereits seit 1525 als Prediger in Celle tätig war. Er führte 1543 eine erste Generalvisitation durch. Die Auswertung mündete 1546 in eine weitere Predigerordnung, die das Einkommen der Pastoren und die Belange ihrer Ehe regelte.

Mit Artikelbuch und den Predigerordnungen hat Herzog Ernst sein Reformationswerk quasi in Gesetzesform gebracht. Sie bewirkten ein einheitliches Kirchenwesen im ganzen Land mit dem Herzog als Oberhaupt.

Vakanz in Celle (1546-1555)

Auch die Rückschläge der folgenden Jahre konnten die Reformation nicht mehr zurückdrehen. Bereits am 11. Januar 1546 verstarb überraschend Herzog Ernst. Seine Söhne waren noch zu jung um die Herrschaft anzutreten. Da weder Herzog Otto noch Herzog Franz die Vormundschaft für die Neffen übernahmen, bestellte der Kaiser mit dem Erzbischof Adolf von Köln und dem Grafen Otto von Schaumburg altgläubige Vormünder. Doch diese ernannten zum Statthalter des Lüneburgischen Landes mit Thomas Grote (1478-1563) einen Lüneburgischen Adligen, der schon vorher herzoglicher Rat gewesen war. Wie der verstorbene Herzog war er evangelisch gesinnt. So überrascht es nicht, dass sich an der Kirchenorganisation im Fürstentum nichts änderte.

Schmalkaldischer Krieg (1546/47)

Am 18. Februar 1546 starb Martin Luther in Eisleben. Damit verlor die evangelische Seite ihre geistliche Stimme. Weder Philipp Melanchthon noch andere Reformatoren konnten diese Lücke schließen.

Kaiser Karl V Gemaelde Tizian
Kaiser Karl V. im Krieg. Gemälde von Tizian (Foto: Wikipedia)

Da Kaiser Karl 1546 außenpolitisch den Rücken frei hatte, konnte er sich innenpolitisch den Problemen im Reich widmen. Er plante jetzt eine gewaltsame Lösung. Dabei konnte er den albertinischen Herzog Moritz von Sachsen (1521-1553) als Verbündeten gewinnen, obwohl auch dieser Protestant war. Im Juli wurden die Führer des Schmalkaldenschen Bundes, Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen, mit der Reichsacht belegt. Unter Ausnutzung der politischen Spannungen im evangelischen Lager konnte der Kaiser mit seinen spanischen Truppen den Schmalkaldischen Bund im April 1547 vollständig besiegen. Die beiden genannnten Anführer kamen in kaiserliche Haft. Und Moritz wurde mit der sächsischen Kurfürstenwürde »belohnt«. Sein Landesteil wurde deutlich vergrößert, auch die Stadt Wittenberg wechselte dabei den Landesherrn.

Besuch in Gifhorn (1547)

Die kriegerischen Ereignisse im Reich hatten auch Auswirkungen auf Gifhorn. Am 1. Januar 1547 wurde ebenfalls über Herzog Franz die Reichsacht verhängt. Vorgeworfen wurde ihm die Mitgliedschaft im Schmalkaldischen Bund.

Bild Katharina von Bora Cranach
Katharin von Bora. Geälde von Lukas Cranach (Foto: Gierz)

 

Außerdem erhielt Franz im Mai 1547 unerwarteten Besuch. In Wittenberg hatte bereits im November 1546 der nahende Krieg zu einer Flucht aus der Stadt geführt. Darunter waren viele Professoren der Universität und auch Luthers Witwe Katharina (1499-1552) mit den Kindern. Katharinas Ziel war Dänemark, der Hof vom protestantischen König Christian III. Dort wäre sie außerhalb des Machtbereichs von Kaiser Karl gewesen. Christian hatte Martin Luther auf dem Reichstag zu Worms 1521 kennengelernt. Seitdem war der Kontakt nicht abgebrochen. Er unterstützte die Reformatoren finanziell, später auch die Witwe Katharina.

Katharinas erste Flucht endete in Magdeburg, wo sie sich einige Monate aufhielt. Als sich die Lage um Wittenberg kurzzeitig entspannte, kehrte sie sogar nach Wittenberg zurück. Doch die Ruhe war trügerisch. Kaiser Karl rückte mit seinen spanischen Truppen heran. So floh sie im April 1547 ein zweites Mal. Wieder war zunächst Magdeburg erste Station. Doch dieses Mal ging es von dort weiter nach Braunschweig. Dort hielten sich auch die Wittenberger Professoren Philipp Melanchthon und Georg Major (1502-1574) auf. Melanchthon versuchte die weitere Flucht zu organisieren. In einem Brief schilderte er die weiteren Ereignisse: »Wir reisten aus Braunschweig ab, um nach Lüneburg zu gehen, damit von dort aus Georg die Witwe zum dänischen König brächte. Aber als wir nach Gifhorn gekommmen waren, und Herzog Franz uns die Größe der Gefahr auf den Straßen vor Augen stellte, bin ich nicht ungern nach Braunschweig umgekehrt, weil ich merkte, dass Georg einer Rückkehr nicht abgeneigt war.« Auch hier im Norden machten kaiserliche Truppen die Wege unsicher. So mußten die Flüchtlinge noch einige Zeit in Braunschweig ausharren. Ende Juli hatte sich die Lage unter dem neuen sächsischen Landesherrn Moritz soweit stabilisiert, dass Katharina wieder von Braunschweig nach Wittenberg zurückkehren konnte. Im Oktober nahm auch die Universität ihren Lehrbetrieb wieder auf.

Herzog Franz hatte seit Januar alle diplomatischen Mittel eingesetzt, um sich von der Reichsacht zu lösen. In seinem stark befestigten Schloss in Gifhorn war er dabei vor kriegerischen Angriffen relativ sicher. Auch seine zukünftigen Schwiegereltern halfen ihm durch ihre verwandtschaftlichen Beziehungen. Nach elfjähriger Verlobungszeit heiratete Franz am 2. Oktober 1547 im Dom zu Ratzeburg Klara von Sachsen-Lauenburg (1520-1576).

Doch starb Herzog Franz bereits Ende 1549 ohne männliche Erben. So fiel das Amt Gifhorn zurück an das Stammhaus in Celle.

Krieg in Norddeutschland (1547)

Parallel zu den Kriegshandlungen in Sachsen kam es 1547 auch zu kriegerischen Aktivitäten in Norddeutschland. So versuchte ein kaiserliches Heer unter dem Obristen Christoph von Wrisberg (1511-1580) vergeblich die protestantische Stadt Bremen zu erobern. Auch die Verstärkung durch ein Heer unter Herzog Erich II. von Braunschweig-Calenberg (1528-1584) half nichts. Ihnen stellte sich eine protestantische Streitmacht unter Graf Albrecht von Mansfeld (1480-1560) entgegen. Dieser hatten sich noch Kontigente aus den Städten Magedeburg, Braunschweig, Hildesheim und Hamburg angeschlossen. Die Protestanten siegten am 23. Mai 1547 in der Schlacht bei Drakenburg (nördlich Nienburg/Weser). Danach blieb der Norden Deutschlands frei von kaiserlichen Truppen, wodurch die Stellung des Protestantismus gestärkt wurde. Auch Herzog Franz in Gifhorn profitierte davon.

Politische Niederlage von Kaiser Karl (1548-1552)

Kaiser Karl erließ 1548 auf einem Reichstag in Augsburg das Interim, um alle Reformen in den Ländern rückgängig zu machen. Aber seine Macht war trotz seiner militärischen Erfolge nicht groß genug, um die Protestanten unter das Interim zu zwingen.

Im Gegenteil, sehr schnell wuchs die Unzufriedenheit mit den Beschlüssen des Kaisers. Im Norden schlossen sich insgeheim die protestantischen Fürsten zu einem Bündnis zusammen. Auch Moritz, schon zum Kurfürsten von Sachsen aufgestiegen, wechselte in das Lager der Kaisergegner. Außerdem flammte der Krieg mit Frankreich wieder auf.

Karl überließ die Regierungsgeschäfte im Reich seinem Bruder Ferdinand (1502-1564). Die aufständischen Fürsten erreichten 1552 im Passauer Vertrag, dass das Interim aufgehoben wurde und die gefangenen Fürsten freikamen. Diese waren während der langen Jahre ihrer Gefangenschaft ihrem reformatorischen Glauben treu geblieben.

Der Weg zum Augsburger Religionsfrieden

Auch die folgenden Jahre waren noch von kriegrischen Handlungen geprägt. Dabei ragte der protestantische Markgraf Albrecht II. Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach (1522-1557) negativ heraus. Um seine Macht zu vergrößern, zerstörte und plünderte er Städte und Stifte in Süddeutschland.

Herzog Moritz von Sachsen
Moritz von Sachsen. Gemälde von Lukas Cranach d.J. (Foto: Wikipedia)

Vom Kaiser geächtet stellte sich ihm ein Heer unter der Leitung von Kurfürst Moritz von Sachsen entgegen. Damit kämpfte Moritz einmal wieder auf kaiserlicher Seite. Der Kampf verlagerte sich nach Norden. Zur entscheidenden Schlacht kam es am 9. Juli 1553 bei Sievershausen (in der Nähe von Lehrte). Mit etwa 4000 Toten war dies eine der blutigsten Schlachten auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsen. Unter den Toten waren mit Kurfürst Moritz und den Welfen Friedrich (Sohn von Herzog Ernst dem Bekenner), Philipp Magnus und Karl Victor (Söhne von Herzog Heinrich dem Jüngeren) auch vier Fürsten. Albrecht verlor den Krieg und damit auch seine Markgrafschaft.

1555 kamen in Augsburg die Fürsten und Stände unter dem Vorsitz Ferdinands zum nächsten Reichstag zusammen. Im Augsburger Religionsfrieden einigte man sich auf eine poltische Kompromißformel: Wer das Land regiere, solle den Glauben bestimmen.

Konsolidierung in Celle (1555-1576)

Im gleichen Jahr 1555 übernahm mit Herzog Franz Otto (1530-1559) der älteste Sohn von Herzog Ernst die Herrschaft über das Fürstentum Lüneburg (einschließlich Gifhorn). Da er bereits vier Jahre später kinderlos starb, konnte er keine wesentlichen Akzente setzen.

Herzog Wilhelm Gemaelde in Schlosskapelle
Herzog Wilhelm. Ausschnitt aus dem Altargemälde in der Schlosskapelle Celle. (Repro: Gierz)

Nach seinem Tod 1559 übernahmen gemeinsam die Brüder Heinrich (1533-1598) und Wilhelm (1535-1592) die Regierung. Unter ihrer Regierung wurde 1564 die erste offizielle Kirchenordnung des Landes erlassen. Diese ist zum überwiegenden Teil Agende für die Hauptgottesdienste mit Abendmahl, für Taufen, Beichte, Krankenabendmahl, Trauung, Ordination und Beerdigung. Sie enthält aber auch Vorschriften über die rechte Lehre, das Schulwesen, das geistliche Amt und das Konsistorium. Das Kirchengericht oder Konsistorium ist eine gemischt besetzte Behörde. Es sollte über kirchliche Streitigkeiten entscheiden und wurde die kirchenleitende Behörde des Herzogtums. Allerdings wurden noch längere Zeit die wichtigsten, insbesondere Personal-Entscheidungen von den Herzögen selbst getroffen.

Nach zehn Jahren gemeinsamer Regierung kam es auch hier zu einer Erbteilung. Herzog Heinrich zog sich auf die kleine Herrschaft Dannenberg zurück, während Herzog Wilhelm in Celle allein das Herzogtum weiter regierte.

Bereits seit 1564 wurde die Schlosskapelle in Celle aufwendig ausgestaltet. Die Arbeiten endeten erst 1576. Herzog Wilhelm schuf sich damit einen zentralen Raum landesherrlicher Selbstdarstellung. Durch glückliche Umstände blieb diese prachtvolle Renaissanceausstattung komplett erhalten und ist heute einzigartig. (Auf einem Altarflügel findet man die früheste Darstellung des Gifhorner Schlosses.)

Entwicklung im Fürstentum Braunschweig

Im Jahre 1568 starb in Wolfenbüttel Herzog Heinrich der Jüngere.

Herzog Julius Wolfenbüttel Gemaelde
Herzog Julius. Zeitgenössisches Ölgemälde. (Foto: Wikipedia)

Nachfolger wurde der einzige überlebende Sohn Herzog Julius (1528-1589). Dieser führte jetzt auch im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel die Reformation ein. Seine theologischen Ratgeber waren der Braunschweiger Stadtsuperintendent Martin Chemnitz (1522-1586) und der Tübinger Universitätskanzler Jakob Andreä (1528-1590), die eine Generalvisitation durchführten und eine Kirchenordnung verfassten. Die bestehenden Klöster wurden dabei in einen Klosterfonds überführt. Daraus entwickelten sich später die Klosterkammer Hannover und der Kloster- und Studienfonds Braunschweig. Außerdem wurde in Wolfenbüttel ein Konsistorium eingerichtet.

Herzog Julius gründete 1576 in Helmstedt die erste niedersächsische Universität. Damit hatten auch die Welfenherzöge ihre eigene Ausbildungsstätte für Verwaltung und Kirche.

Der Weg zum Konkordienbuch

In Kursachsen regierte seit dem Tod von Moritz 1553 sein Bruder Kurfüst August (1526-1586).

Herzog August von Sachsen Gemaelde Lucas Cranach d J_1572
Kurfürst August. Gemälde von Lukas Cranach d.J. (Foto: Wikipedia)

Als mächtigstem protestantischen Reichsfürsten lag es ihm am Herzen die unterschiedlichen theologischen Standpunkte innerhalb des lutherischen Lagers zu beseitigen. August beauftragte seinen Hoftheologen Jakob Andreä, der inzwischen von Tübingen nach Dresden gewechselt war, Kontakte zu den anderen lutherischen Höfen aufzunehmen und die unterschiedlichen Positionen zu klären. Diese Arbeiten mündeten 1577 in der sog. Konkordienformel, die Andreä zusammen mit anderen Theologen erstellte.

Auf dieser Basis wurde dann weiterverhandelt bis schließlich am 30. Juni 1580 das Konkordienbuch verabschiedet wurde. Dieses Werk enthält die Glaubensbekenntnisse, das Augsburger Bekenntnis, die Schmalkaldenschen Artikel, die Konkordienformel und Luthers beide Katechismen. Zu den 86 Reichsständen, die dieses Werk annahmen, gehörten auch die welfischen Herzöge in Celle, Harburg, Dannenberg und Wolfenbüttel. Damit kam es innerhalb der Lehre im Luthertum zu einer Konsolidierung.

Literatur

Harm Alpers: »Urbanus Rhegius und seine Nachfolger«, in »Celler Chronik 15«, Museumsverein, Celle 2008

Uwe Gierz: »Reformator Gerdt Oemeken - wohnhaft in Gifhorn«, in Gifhorner Kreiskalender 2018, Gifhorn 2017

Thomas Kaufmann: »Geschichte der Reformation«, Verlag der Weltreligionen, Frankfurt 2009

Walter König (Hrsg): »Der Reformator Urbanus Rhegius«, Museum Langenargen am Bodensee, Langenargen 2006

Hans-Walter Krumwiede: »Kirchengeschichte Niedersachsens«, Verlag Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 1995

Heiko Laß: »Die Celler Schlosskapelle in der Geschichte als Monument landesherrlicher Selbstdarstellung«, in »Die Celler Schlosskapelle«, Hirmer Verlag, München 2012

Heike Pöppelmann/Dieter Rammler (Hrsg.): »Im Aufbruch Reformation 1517-1617«, Braunschweigisches Landesmuseum und Evangelische Akademie Abt Jerusalem, Sandstein Verlag, Dresden 2017

Wilfried Reichelt: »Wie der erste lutherische Gottesdienst im Amt Gifhorn im Jahr 1524 nach Adenbüttel kam«, in »Gifhorner Kreiskalender 2017«, Gifhorn 2016

Michael Stier: »Mutmaßungen über einen Fürsten – Herzog Wilhelm und seine Frömmigkeit«, in »Die Celler Schlosskapelle«, Hirmer Verlag, München 2012

Brigitte Streich: »Herzog Franz von Gifhorn und seine Familie«, in »Franz von Gifhorn. Auf den Spuren eines Reformationsfürsten«, Historisches Museum Schloss Gifhorn, Gifhorn 2008

Albrecht Thoma: »Katharina von Bora«, Verlag Georg Reimer, Berlin 1900

Dr. Gerhard Uhlhorn: »Urbanus Rhegius – Leben und ausgewählte Schriften«, Verlag R.L. Friderichs, Elberfeld 1861, Reprint Nieuwkoop 1968

Karl August Traugott Vogt: »Johannes Bugenhagen Pomeranus«, Verlag R.L. Friderichs, Elberfeld 1867

Adolf Wrede: »Die Einführung der Reformation im Lüneburgischen durch Herzog Ernst den Bekenner«, Dieterich‘sche Univ.-Buchdruckerei, Göttingen 1887

Adolf Wrede: »Ernst der Bekenner, Herzog von Braunschweig und Lüneburg«, Verein für Reformationsgeschichte, Halle 1888